– Code Academy College –
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge für Privat- und Firmenkunden der CodeAcademy GmbH (im Folgenden auch kurz „CAC“ genannt) in Qualifizierungen der Code Academy College. CAC und Code Academy College erfüllen alle Anforderungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und sind Bestandteil jedes Qualifizierungsvertrages. Auftraggeber kann der Teilnehmer selbst oder auch ein Unternehmer sein, der Dritte als Teilnehmer zur Qualifizierung anmeldet. Der Teilnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Zweck der bestellten Lieferung und Leistung nicht einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.
2. Vertragsgegenstand
Qualifizierungen umfassen u.a.: Trainer-geführter oder unterstützter Unterricht in einer virtuellen Lernplattform der CAC sowie die Nutzung der integrierten Lernprogramme auf einer virtuellen Lernplattform.
2.1 Qualifizierungsort
Die Qualifizierungen finden durch eine Teilnahme von zu Hause statt. Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung des Kostenträgers. Der Teilnehmer versichert, dass ihm in der häuslichen Umgebung ein abgegrenzter Arbeitsbereich/- raum zur Verfügung steht.
2.2 Qualifizierungsablauf
Für jede Qualifizierung sind die erforderlichen Vorkenntnisse und klare Qualifizierungsziele bzw. -inhalte festgelegt. CAC behält sich vor, in Abstimmung mit öffentlichen Kostenträgern, Änderungen im Kursablaufplan vorzunehmen, insbesondere, wenn dies zum Zwecke technischer Aktualisierung notwendig wird oder ist. Der Teilnehmer erhält bei Qualifizierungsbeginn eine Aufstellung aller Unterrichtstage. Es gelten die mit dem zuständigen Kostenträger und der Fachkundigen Stelle festgelegten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten.
2.3 Qualifizierungsmittel
Die CAC stellt jedem Teilnehmer für die Dauer der Qualifizierung kursbegleitende Lernmittel auf der virtuellen Lernplattform zur Verfügung. Die benötigte Hardware und Internetverbindung zur Teilnahme an der Qualifizierung auf einer virtuellen Lernplattform werden vom Teilnehmer selbst gestellt. Sollte die CAC Hardware für die Teilnahme bereitstellen, verpflichtet sich der Teilnehmende für die Entgegennahme und Rücksendung zur Mitwirkung, insbesondere zur Einhaltung der vereinbarten Liefertermine. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die überlassene Hardware spätestens eine Woche nach Beendigung der Weiterbildung, bei vorzeitiger Beendigung unverzüglich, in der Originalverpackung an uns zurückzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückgabe, so wird ihm CAC eine weitere Frist von zwei Wochen setzen, verbunden mit der Ankündigung, dass nach erfolglosem Ablauf dieser Frist Schadensersatz zu leisten ist. Erfolgt wiederum keine Rückgabe, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro fällig. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Sollte die Maßnahme vorzeitig abgebrochen werden, ist das MacBook ebenfalls umgehend zurückzugeben.
2.4 Anmeldung und Vertragsabschluss
Jede Person kann sich oder eine dritte Person, welche die Code Academy College Zugangsvoraussetzungen erfüllt, zu einer Qualifizierung anmelden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die interessierte Person das per E-Mail erfolgte Angebot mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail annimmt oder wenn von der interessierten Person der Vertrag in unterschriebener Form bei CAC vorliegt. Schriftliche Mitteilungen werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmers gesandt. Einen Wohnortwechsel hat der Teilnehmer schriftlich anzuzeigen.
3 Gebühren
3.1 Vertragliche Gebühren
Nach Abschluss des Qualifizierungsvertrages sind die Gebühren vom Vertragspartner zu den vertraglichen Fälligkeitsterminen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf, per Überweisung an die CAC zu zahlen. Falls die Qualifizierung mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Direkt nach Erteilung der Förderung ist der entsprechende Nachweis dem zuständigen CAC-Mitarbeiter vorzulegen. Wenn ein Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, so haftet er für die Gesamtgebühren. Die vertraglichen Gebühren enthalten alle direkten Kosten der Qualifizierung. Sämtliche weitere durch Teilnahme von zu Hause entstehende Kosten, z.B. Miete, Internetgebühren, Strom- und Druckkosten, sind keine direkten Qualifizierungskosten und nicht abgedeckt.
3.2 Bankverbindung
CodeAcademy GmbH
Commerzbank AG
IBAN: DE02 1004 0000 0372 9803 00
BIC: COBADEFFXXX
3.3 Abtretungserklärung
Sobald ein Teilnehmer Förderung durch einen öffentlichen Kostenträger oder durch einen privaten Kreditgeber, mit dem die CAC einen Rahmenvertrag hat, nachweist, ist er in Höhe dieser Förderung von der Zahlung entbunden. Der Teilnehmer tritt die Forderung gegen den Kostenträger an CAC ab. CAC ist unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an ihn direkt überwiesene Lehrgangsgebühren umgehend an CAC zu überweisen.
3.4 Gebührenrückstände
Für die im Qualifizierungsvertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer. Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist CAC berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei CAC. Mit wirksamer Kündigung wird der gesamte vertraglich geschuldete Restbetrag sofort fällig und ist von dem Teilnehmer an CAC sofort zu zahlen. Dem sind CAC nicht entstandene Kosten abzuziehen.
4 Widerruf, Rücktritt und Kündigung
4.1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses – maßgeblich ist das Eingangsdatum des Widerrufs bei CAC.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CodeAcademy GmbH, Lehrterstr. 57, 10557 Berlin, Telefon: +49 3054823089, E-Mail:info@codeacademycollege.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht binnen der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen, hat CAC Ihnen alle Zahlungen, die von Ihnen eingegangen sind, unverzüglich, jedoch spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4.2 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen:
Ein Rücktritt von Qualifizierungsverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Qualifizierung im Einvernehmen mit dem Kostenträger erfolgen.
Für den Fall, dass eine beantragte Förderung nach dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer beim Bekanntwerden dieser Tatsache das Recht eingeräumt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für eventuell bis dahin besuchte Qualifizierungsleistungen entstehen dem Teilnehmer nicht.
Während der Qualifizierung ist eine Kündigung mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende möglich. Bei Arbeitsaufnahme kann der Teilnehmer jederzeit kündigen. In jedem Fall ist die CAC über eine Arbeitsaufnahme umgehend schriftlich zu informieren.
Alle anderen Teilnehmer:
Ein Rücktritt von Qualifizierungsverträgen kann bis zu 10 Werktage vor Beginn der Qualifizierung erfolgen. Dem Auftraggeber entsteht bei Rücktritt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 500€. Ab 10 Werktagen vor der Qualifizierung ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Bei Kündigung durch den Teilnehmer/Vertragspartner während der Qualifizierung wird der vertraglich geschuldete Restbetrag unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen und abzüglich der CAC nicht entstandenen Kosten sofort fällig und ist durch den Vertragspartner an CAC zu zahlen.
Unberührt bleibt in jedem Fall das gesetzliche Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung.
4.3 Rücktritt und Kündigung durch CAC
CAC behält sich vor, die Qualifizierung bis einen Werktag vor Kursstart zeitlich zu verlegen. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist CAC darüber hinaus berechtigt, die Qualifizierung ganz abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.
CAC kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der CAC die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:
– unrichtige Angaben zur Person
– mangelnde Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit
– häufige unentschuldigte Abwesenheit
– grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung
– erhebliche Gebührenrückstände
– grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern bzw. gegenüber Trainern oder CAC-Mitarbeitern
– Missachtung von Trainerweisungen
Bevor eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ausgesprochen wird, erteilt CAC eine schriftliche Abmahnung. Eine Abmahnung ist aber entbehrlich, wenn der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fehlverhalten von der CAC nicht geduldet werden würde.
Nach Zugang der außerordentlichen Kündigung bei dem Vertragspartner wird der vertraglich geschuldete Restbetrag unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen und abzüglich der CAC nicht entstandenen Kosten sofort fällig und ist durch den Vertragspartner an CAC zu zahlen.
5 Mitwirkungspflichten
5.1 An- und Abwesenheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Unterrichtszeiten engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Die Anwesenheit des Teilnehmers wird elektronisch erfasst. Abwesenheiten sind in jedem Fall ab dem ersten Tag unaufgefordert durch den Teilnehmer über die durch die Code Academy College bereitgestellten Systeme zu melden.
Für Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen gelten ausschließlich die vom Kostenträger zugelassenen Entschuldigungsgründe, die der Teilnehmer bei seinem Kostenträger selbstständig erfragen muss. Jeder Krankheitstag ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu belegen. Diese muss dem zuständigen CAC-Mitarbeiter spätestens bis zum 3. Werktag zugehen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die aktive Teilnahme an Projektarbeiten sowie Einreichung der Projektergebnisse während der Qualifizierung dienen der Erfolgskontrolle und sind daher verpflichtend. Bei einer Abwesenheitsquote von >10% ist der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung gefährdet. Die CAC behält sich vor, den Vertrag bei Überschreitung der Quote zu kündigen sowie zur Qualitätssicherung des Abschlusses keine Zertifizierung auszustellen. Mit wirksamer Kündigung wird der vertraglich geschuldete Restbetrag unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen und abzüglich der CAC nicht entstandenen Kosten sofort fällig und ist durch den Vertragspartner an CAC zu zahlen.
Werden die Kosten/Gebühren (auch anteilig) der Qualifizierung durch einen Dritten (Kosten- oder Förderträger) übernommen, ist CAC in der Regel verpflichtet, An- und Abwesenheiten dem Kosten- oder Förderträger mitzuteilen, insbesondere dann, wenn diese das Erreichen des Qualifizierungsziels gefährden.
5.2 Absolventenerfolge
CAC ist sehr daran gelegen, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Trainings erfolgreich eine Beschäftigung aufnimmt. Zur Bestimmung der Erfolgsquoten sind Absolventen dazu angehalten, CAC über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. CAC behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie nur zur statistischen Erfolgskontrolle. Jeder aus öffentlichen Geldern geförderte Absolvent ist gesetzlich dazu verpflichtet, CAC umgehend über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. CAC wird diese Information an den zuständigen Kostenträger weiterleiten.
Teilnehmer mit Förderung nach SGB III oder SGB II sind verpflichtet, während und nach Abschluss der Maßnahme ihr Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zu pflegen.
6 Haftung und Schutz
6.1 Haftung
Die Haftung der CAC auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Darüber hinaus haftet CAC nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere
– für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicherGegenstände und Daten,
– für Schäden an Hard- oder Software des Teilnehmers, die durch den Anschluss an Hardware der CAC hervorgerufen werden,
– bei Störung des ungehinderten Zugriffs auf die virtuelle Lernplattform,
– für Unterrichtsausfälle, die aus Ausfällen und Störungen der Internetleitung oder Hardware des Teilnehmers resultieren.
6.2 Diebstahl
Die CAC behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.
6.3 Datenschutz
Die mit der Feststellung der Eignung (z.B. Lebenslauf, elektronische Testverfahren und Zeugnisse), der Anmeldung und der Durchführung der Qualifizierung eingehenden Daten werden von CAC zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt.
Hinweis zu digitalen Lernmitteln:
CAC setzt auf den Einsatz von digitalen Lernmitteln. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass der Teilnehmer sich an Internet-Portalen anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft.
6.4 Urheberrecht
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von CAC bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei CAC. Der Teilnehmer stellt CAC von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.
6.5 Rechteeinräumung
Der Teilnehmende räumt CAC an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmenden sowie dem Trainer im Rahmen von Maßnahmen herstellt, unentgeltlich die einfachen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmenden an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Maßnahme für CAC oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind. CAC kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit CAC im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.
7 Technik
7.1 Hardware, Software, Internet
Sollten Hardware, Software und/oder Netzzugänge zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
Der Teilnehmende verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von der CAC zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Das Entfernen und Austauschen von CAC- Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen.
Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem CAC-Mitarbeiter zu melden. Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken, den zur Verfügung gestellten Cloudspeichern oder den Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Missbrauch von CAC-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmer.
7.2 Virtuelle Lernräume der CAC
Dem Teilnehmer wird das zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht zur Nutzung der virtuellen Lernplattform der CAC eingeräumt. Der Teilnehmer ist berechtigt, die virtuelle Lernplattform ausschließlich für Unterrichtszwecke zu nutzen.
Eine anderweitige Nutzung, wie zum Beispiel zu privaten Zwecken, ist nicht gestattet. Bei der Bereitstellung der virtuellen Lernplattform außerhalb der Unterrichtszeiten für Unterrichtszwecke handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, auf die seitens des Teilnehmers kein Anspruch besteht. CAC behält sich ausdrücklich vor, die Bereitstellung jederzeit einzuschränken oder insbesondere im Falle von missbräuchlicher Verwendung in Gänze zu entziehen. Bei Nutzung der virtuellen Lernplattform außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt keine Betreuung durch den IT-Support. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, notwendig ist.
Verstößt der Teilnehmer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an CAC zurück. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Nutzung der virtuellen Lernplattform unverzüglich einzustellen. CAC ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Mitteilungen, die CAC an seine E-Mail-Adresse versendet, eigenverantwortlich zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
CodeAcademy GmbH, 10557 Berlin
Februar 2025